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Wildunfälle

Was kann man tun, um Wildunfälle zu vermeiden und was ist zu tun, wenn es trotz erhöhter Vorsicht zum Unfall kommt?

Besonders häufig kommt es zu Wildunfällen in der Dämmerung zwischen 17 Uhr und 00 Uhr oder in den frühen Morgenstunden zwischen 5 Uhr und 8 Uhr. Beachten Sie die Warnschilder und seien Sie bremsbereit.
Wenn Sie Wild am Strassenrand erkennen können fahren Sie langsam und versuchen Sie durch Hupen die Tiere zu verscheuchen. Blenden Sie nicht mit dem Fernlicht auf: das grelle Licht verwirrt die Tiere, sie verlieren die Orientierung und laufen oft instinkiv auf die Lichtquelle zu.

Sind Sie trotz aller Vorsicht an einem Unfall beteiligt,dann verständigen Sie sofort die Polizei und erklären den genauen Unfallort.
- Sollte das Wild noch lebend auf der Strasse liegen sichern Sie den Unfallort und gehen nicht an das verletzte Tier. Der Revierförster wird von der Polizei informiert und kümmert sich um das verletzte Tier. Nehmen Sie das verletzte oder tote Tier auf keinen Fall im Auto mit, damit der Tatbestand der Wilderei nicht erfüllt ist.
- Selbst wenn das Wild verletzt oder scheinbar unverletzt in den Wald flüchtet, müssen Sie die Polizei rufen und den genauen Unfallort beschreiben. Die Unfallstelle wird begutachtet und gegebenenfalls ein Nachsuche zum Schutz des Tieres eingeleitet.
- Wenn das Wild tot ist ziehen sie das Tier aus der Gefahrenzone. Dabei sollten Handschuhe aus dem Sanitätskasten benutzt werden (Tollwutgefahr).

Lassen Sie sich von der Polizei eine Wildunfallbescheinigung für Ihre Versicherung ausstellen. Sie sollten einen solchen Vordruck zur Sicherheit in Ihrem Wagen , am besten auch im Verbandskasten, mitführen.




Konservierungsstoffe im Tierfutter

Der Gesetzgeber unterscheidet unverständlicherweise zwischen „Antioxidantien" und „Konservierungsstoffen". Daher darf auch jeder, der sein Produkt mit den giftigen Chemikalien BHT, BHA oder Ethoxyquin konserviert, trotzdem „ohne Konservierungsstoffe" auf seine Dosen und Packungen schreiben. Besonders Ethoxyquin ist eine giftige Substanz aus dem Hause Monsanto und hat zeitweise auch Verwendung als Insektizid und Pestizid gefunden; wird aber dennoch in der Tierfutterherstellung verwendet, da es der allerstärkste Antioxydant ist. In der Human-Nahrung ist dieser Stoff verboten.
Quelle: http://www.pets-royale.de/
Ethoxyquin – ist ein Konservierungsmittel, welches nicht in menschlichen Lebensmitteln, jedoch in Tiernahrung zugelassen ist. Die Diskussion um Ethoxyquin wird sehr kontrovers geführt. Befürworter dieser Substanz weisen auf die geringen Kosten als auch eine Ungefährlichkeit bei niedriger Dosierung hin. Kritiker verweisen auf die toxische Wirkung und mehrere Todesfälle bei Hunden, die sie als Nachweis für die Toxidität des Stoffes anführen. Die Diskussion um diesen Stoff hat wohl so viel Druck auf den Hersteller Monsanto ausgeübt, dass diese eine Studie erstellen ließen. Resultat dieser Studie ist im Kern, dass Ethoxyquin unproblematisch ist, jedoch mit der klaren Einschränkung, dass es nur in sehr geringen Mengen verwendet werden darf. In Europa ist Ethoxyquin nicht mehr als Lebensmittelzusatz erlaubt.
- Die US-Behörde „Dept. of Agriculture for toxicology information" führt Ethoxyquin als Pestizid auf.
- Ethoxyquin wird von der Firma Monsanto hergestellt, deren Produkte teilweise eine zweifelhafte Reputation besitzen: Hersteller des so genannten „Agent Orange", das im Vietnam Krieg zum Einsatz kam. Monsanto erforscht, produziert und verkauft gentechnisch verändertes Saatgut. Derzeit stammen 90 Prozent aller weltweit angebauten Gen-Pflanzen von Monsanto.
Quelle: www.wikipedia.de
BHT/BHT – Etwas ungefährlicher ist die Konservierung mit BHA / BHT. Beides von der EU zugelassene Konservierungsmittel, die lange unter Verdacht standen, beim sensiblen Tier Allergien aus zu lösen. Der Verdacht ist vom Tisch, die Allergie auslösende Wirkung wurde bestätigt ( Tiermedizinische Universität Hannover). Trotzdem sind BHT / BHA heutzutage die meist verwendeten Konservierungsmittel in Hunde- Trockennahrung; in der Deklaration elegant umschrieben als „Konservierungsmittel laut EG-
Richtlinie". BHA (Butylhydroxyanisol) = E 320 / BHT (Butylhydroxytoluol) = E 321: " Im Tierversuch traten Veränderungen am Immunsystem, der Schilddrüse und der Leber auf. Er ist als Allergie Auslöser bekannt."
ACHTUNG: Viele von Tierärzten verordnete Spezialfutter für allergieempfindliche Hunde enthalten BHA / BHT. (Unwissenheit oder
Arbeitsbeschaffung??)




Tierhaltung in der Mietwohnung

Mietrecht: Das Halten von Hund und Katze ist zustimmungspflichtig
Seitdem sich Tierfreunde online bei TASSO Rechtstipps zur Tierhaltung holen können, zeigt sich, dass ein Gebiet besonders gefragt ist: die Tierhaltung im Mietrecht. Immer wieder melden sich Tierhalter, die laut Mietvertrag keine oder nur eine begrenzte Anzahl an Hunden oder Katzen halten dürfen und sich dennoch ein bzw. mehr als die erlaubte Anzahl anschaffen und fragen, was der Vermieter dagegen unternehmen kann. „Die Antwort darauf ist recht naheliegend“, so Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. „Der Mieter verstößt gegen den von ihm unterschriebenen Vertrag und muss die Konsequenzen tragen. Der Vermieter kann die sofortige Abschaffung des Tieres fordern oder gegebenenfalls sogar den Mietvertrag kündigen“, so Fries weiter. Auch wenn im Mietvertrag eine Zustimmung des Vermieters vereinbart wurde, sollte man nicht leichtfertig einen Welpen oder eine Katze anschaffen und auf die Wirkung des sprichwörtlichen Dackelblicks beim Vermieter hoffen. Selbst für den Fall, dass die entsprechende Vertragsklausel im Mietvertrag unwirksam ist, so muss der Vermieter dennoch vorher um Erlaubnis gefragt werden. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach eindeutig entschieden, dass zwar die Kleintierhaltung (Fische, Meerschweinchen, Sittiche etc.) nicht per Mietvertrag verboten werden kann. Die Hunde- und Katzenhaltung ist davon nicht betroffen und kann sehr wohl gänzlich verboten oder von einer vorherigen Zustimmung abhängig gemacht werden. „Jeder verantwortungsbewusste Tierhalter, der eine entsprechende Tierhaltungs-Klausel in seinem Mietvertrag unterschrieben hat, sollte sich unbedingt vor der Anschaffung des Haustieres mit seinem Vermieter auseinandersetzen und Ausnahmen oder Genehmigungen immer schriftlich festhalten“, rät Fries eindringlich, da es selten eine nachträgliche Ausnahmegenehmigung durch die Gerichte gibt.
Quelle: TASSO 29.9.2009




Vorsicht beim Zeckenmittel

Auch Katzen lassen sich mit sogenannten "Spot-ons", einer Flüssigkeit, die auf den Nacken getropft wird, gegen Zecken schützen. Die Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" aus Hamburg warnt allerdings davor, dass Preparate mit dem Wirkstoff Permethrin für die Samtpfoten giftig sind. Nur für Hunde besteht keine Gefahr.
Quelle: Fernsehwoche 29/09




Profi-Tipps für das Fahrradfahren mit Hund



Die Sonne scheint, es ist warm – das beste Wetter also für eine kleine Radtour, an der auch lauffreudige Hunde teilnehmen können. Allerdings sind einige Grundregeln zu beachten. TASSO hat dazu den Hamburger Hundetrainer Detlev Schönfelder befragt, hier seine Tipps:

Nur kräftige Hunde dürfen mit

Die meisten Hunde laufen gern, man darf sie aber nicht überfordern. Für Welpen und Hunde bis zu einem Jahr ist das Mitlaufen neben dem Rad tabu. Es sollte draußen außerdem nicht zu warm sein. Grundsätzlich gilt zudem: Die Geschwindigkeit muss der Größe des Hundes angemessen sein, wobei man nach „Sprintstrecken“ immer eine Pause einlegen sollte.

Ohne Training geht’s nicht

Hund und Fahrrad müssen sich erst aneinander gewöhnen. Dazu nimmt man das Rad zwischen sich und dem kurz angeleinten Hund und schiebt erst einmal ein paar Runden. Der Hund muss sich dabei immer auf Sattelhöhe befinden. Bleibt das Rad stehen, sollte der Hund sich hinsetzen. Klappt diese Übung, wird in freiem Gelände – möglichst abseits von Straßen und stark frequentierten Wegen – mit Herrchen oder Frauchen im Sattel geübt. Fahren Sie langsam und mit einigen Kurven, weichen Sie Hindernissen aus und bremsen Sie spontan, Ihr Hund sollte alles brav mitmachen.

Vorsicht in dichtem Straßenverkehr

Der Hund am Fahrrad muss immer auf der dem Verkehr abgewandten Seite des Radwegs laufen. Vermeiden Sie unbedingt dicht befahrene Straßen. Das Mitführen von Hunden am Rad ist zwar nicht verboten, mit rechtlichen Konsequenzen sollte man aber rechnen, wenn das Gespann Rad-Hund zum Verkehrshindernis wird oder gar das Tierschutzgesetz missachtet wird. Das Laufen auf der Straße wird dem Hund ohnehin kaum Freude machen, rauer Asphalt schadet den Pfoten, Autoabgase machen das Atmen schwer.

Die zehn Regeln von Hundetrainer Detlev Schönfelder fürs Radfahren mit Hund

1.    Viele Pausen einlegen, Hund beobachten

2.    Keine zu jungen, kranken oder alten Hunde am Rad laufen lassen

3.    Laufleistung (Strecke und Tempo) langsam steigern

4.    Nie bei Hitze fahren. Der Hund hat keine Fahrtwindkühlung, und in Bodennähe ist es außerdem wärmer als auf dem Sattel

5.    Wasser oder ein erfrischendes Bad im Bach anbieten

6.    Nicht zu lange auf Asphalt bleiben

7.    Abgasreiche Strecken schnell verlassen

8.    Stark befahrene Radwege meiden

9.    Nicht die Leine ums Lenkrad wickeln

10.  Nie vor der Radtour füttern




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